Corona Update

Liebe Centerbesucherinnen, liebe Centerbesucher,

seit  03.04.2022 gilt in Baden-Württemberg die 12. Corona Verordnung (12. Corona VO).

Es gelten für den gesamten   Einzelhandel  keinerlei Zutrittsbeschränkungen.

  • Die FFP2-Maskenpflicht  entfällt für den gesamten Einzelhandel, Dienstleistungseinrichtungen, die Gastronomie sowie Fitnessstudios.   
  • In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht, wie z.B. in Arztpraxen. 
  • Es entfällt die Beschränkung der 3G-Regel als Zugangsvoraussetzung für die Gastronomie. 

Für Ihre Gesundheit empfehlen wir weiterhin das Einhalten eines Abstandes von mind. 1,5 Metern, sowie die Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Maske, Desinfektion).

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und bleiben Sie gesund!

Ihr Centermanagement

Diese Handelsimmobilie wird verwaltet durch
ilg